Abschlussprüfung für Mediengestalter*innen

Termine

Bundeseinheitliche Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen (Prüfungsbereiche 2 bis 5) für Mediengestalter*innen Digital und Print:

Achtung! Angaben ohne Gewähr oder Garantie. Termine können möglicherweise noch geändert werden.

Die Termine der praktischen Prüfungen (Prüfungsbereich 1) sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern werden regional in den Kammerbezirken festgelegt.

Aufbau der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung für Mediengestalter*innen Digital und Print besteht aus fünf Bereichen. Prüfungsbereich 1 ist der praktische Teil der Prüfung, die Prüfungsbereiche 2 bis 5 bilden den schriftlichen Teil.

Prüfungsbereich 1 besteht je nach Fachrichtung aus zwei oder drei Aufgaben. Die Prozentzahlen in Klammern kennzeichnen die Gewichtungen der einzelnen Aufgaben bei der Ermittlung der Punktzahl für Prüfungsbereich 1.

Fachrichtung Beratung und Planung

Projektplanung und -konzeption

Fachrichtung Konzeption und Visualisierung

Designkonzeption und Visualisierung

Fachrichtung Gestaltung und Technik

Gestaltungsumsetzung und technische Realisation

Prüfungsbereich 2 – Konzeption und Gestaltung

Prüfungsbereich 3 – Medienproduktion

Der Aufbau entspricht Prüfungsbereich 2 (Konzeption und Gestaltung).

Prüfungsbereich 4 – Kommunikation

Prüfungsbereich 5 – Wirtschafts- und Sozialkunde


Bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl der Abschlussprüfung werden die erreichten Punkte aus Prüfungsbereich 1 mit 50 %, aus den Prüfungsbereichen 2 und 3 mit jeweils 15 %, aus den Prüfungsbereichen 4 und 5 mit jeweils 10 % gewichtet.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn diese vier Bedingungen erfüllt sind:

Falls die Leistungen im schriftlichen Teil (Prüfungsbereiche 2 bis 5) nicht zum Bestehen ausreichen, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung für einen mit weniger als 50 Punkten bewerteten Prüfungsbereich beantragt werden. Bei der Berechnung der endgültigen Punktzahl für diesen Prüfungsbereich werden die Bewertungen der schriftlichen und der mündlichen Leistung im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.

Gesamtnote und Teilnoten für die Prüfungsbereiche ergeben sich aus den jeweils erreichten Punktzahlen:

Normgerechte Präfixe für Bit- und Byte-Vielfache

Ab Sommer 2019 werden in Prüfungsaufgaben ausschließlich normgerechte Präfixe (Vorsätze) für dezimale und binäre Vielfache von Bit und Byte werwendet. Die Präfixe Kilo (k), Mega (M) und Giga (G) stehen für 103 = 1000, 106 = 1 000 000 bzw. 109 = 1 000 000 000. Die Präfixe Kibi (Ki), Mebi (Mi) und Gibi (Gi) stehen für 210 = 1024, 220 = 10242 = 1 048 576 bzw. 230 = 10243 = 1 073 741 824.
Mehr Info dazu: Druck- und Medien-ABC des ZFA, Heft 65 (November 2018), Seite 22–23

Fachbezogene Mathematik

In der Abschlussprüfung für Mediengestalter*innen Digital und Print gibt es zwar keinen eigenständigen Prüfungsbereich Mathematik. Fachbezogene Mathematik ist dennoch prüfungsrelevant, denn die schriftlichen Prüfungsbereiche Konzeption und Gestaltung sowie Medienproduktion enthalten auch einige rechnerisch zu lösende Aufgaben. Übungsaufgaben zu »matheverdächtigen« Prüfungsthemen finden Sie kurz nach Veröffentlichung der thematischen Stichwörter des ZFA auf der Website zum Buch MatheMedien.

Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Prüfungsinhalte wurden im Jahr 2021 überarbeitet und unter dem neuen Titel Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe veröffentlicht. Die darin enthaltenen neuen Inhalte wirken sich aber erst ab 2023/24 auf die Prüfungen aus, da sie zunächst in den Unterricht der Berufsschulen übernommen werden müssen.

Neue Ausbildungsordnung ab August 2023

Am 1. August 2023 tritt eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print (Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung – DuPMedAusbV) in Kraft. Sie gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2023 beginnen.

Die neue Verordnung wurde am 17.05.2023 im Bundegesetzblatt veröffentlicht.

Zum Vergleich: Die bisher geltende Verordnung aus dem Jahr 2013

Wesentliche Änderungen gegenüber der Verordnung aus dem Jahr 2013 sind u.a. neue Fachrichtungen, Beschränkung auf eine kleinere Zahl von Wahlqualifikationen, Straffung der praktischen Prüfungen und Wegfall eines schriftlichen Prüfungsbereichs.

Fachrichtungen:

Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Printmedien:

Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Digitalmedien:

In den Fachrichtungen Projektmanagement und Designkonzeption gibt es keine Wahlqualifikationen.

Der praktische Teil der Abschlussprüfung besteht in allen Fachrichtungen aus zwei Teilen.

Fachrichtung Projektmanagement: Projekte planen und umsetzen

Fachrichtung Designkonzeption: Designkonzepte entwickeln und erstellen

Fachrichtung Printmedien: Printmedien gestalten und technisch umsetzen

Fachrichtung Digitalmedien: Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen

In allen Fachrichtungen gibt es nur noch drei schriftliche Prüfungsteile.

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