Abschlussprüfung für Mediengestalter*innen
Termine
Bundeseinheitliche Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen (Prüfungsbereiche 2 bis 5) für Mediengestalter*innen Digital und Print:
- Winter 2023 – Mittwoch, 06. Dezember 2023
- Sommer 2024 – Mittwoch, 15. Mai 2024
- Winter 2024 – Mittwoch, 04. Dezember 2024
- Sommer 2025 – Mittwoch, 14. Mai 2025
- Winter 2025 – Mittwoch, 03. Dezember 2025
Achtung! Angaben ohne Gewähr oder Garantie. Termine können möglicherweise noch geändert werden.
Die Termine der praktischen Prüfungen (Prüfungsbereich 1) sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern werden regional in den Kammerbezirken festgelegt.
Aufbau der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung für Mediengestalter*innen Digital und Print besteht aus fünf Bereichen. Prüfungsbereich 1 ist der praktische Teil der Prüfung, die Prüfungsbereiche 2 bis 5 bilden den schriftlichen Teil.
Prüfungsbereich 1 besteht je nach Fachrichtung aus zwei oder drei Aufgaben. Die Prozentzahlen in Klammern kennzeichnen die Gewichtungen der einzelnen Aufgaben bei der Ermittlung der Punktzahl für Prüfungsbereich 1.
Fachrichtung Beratung und Planung
Projektplanung und -konzeption
- Prüfungsstück I: Projektkonzeption einschließlich Realisierung eines Produktentwurfs (50 %)
- Prüfungsstück II: Wahlqualifikationseinheit, Kaufmännische Auftragsbearbeitung II oder Kommunikationsplanung und Erfolgskontrolle (25 %)
- Präsentation der Projektkonzeption (25 %)
Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
Designkonzeption und Visualisierung
- Prüfungsstück I: Desingkonzeption einschließlich Realisierung eines Medienteilprodukts (50 %)
- Prüfungsstück II: Wahlqualifikationseinheit, Designkonzeption II (25 %)
- Präsentation der Designkonzeption (25 %)
Fachrichtung Gestaltung und Technik
Gestaltungsumsetzung und technische Realisation
- Prüfungsstück I: Lösungsvorschlag mit Arbeitsplanung einschließlich Erstellung eines Teilprodukts der Medienproduktion (75 %)
Teil a) Lösungsvorschlag (Entwurf) mit Arbeitsplanung
Teil b) Produktionsaufgabe - Prüfungsstück II: Wahlqualifikationseinheit (25 %)
Prüfungsbereich 2 – Konzeption und Gestaltung
- Von zwölf Aufgaben sind zehn zu bearbeiten und zwei zu streichen.
- Neun der zwölf Aufgaben gelten für alle Fachrichtungen. Drei sind fachrichtungsspezifisch; hier gibt es also je nach Fachrichtung unterschiedliche Aufgabenstellungen. In der Fachrichtung Gestaltung und Technik wird außerdem zwischen den Schwerpunkten Digital und Print unterschieden.
- Die Lösungen der Aufgaben sollen stichwortartig oder in kurzer Form geschrieben werden, müssen aber alles Wesentliche enthalten. Bei rechnerisch zu lösenden Aufgaben sind neben dem Ergebnis auch Lösungswege, Zwischenergebnisse und ggf. Nebenrechnungen anzugeben.
- Jede Aufgabe wird mit maximal zehn Punkten bewertet.
- Bearbeitungszeit: 90 Minuten
- Zugelassenes Hilfsmittel: Taschenrechner
Typometer (Typomaß) ist nicht erlaubt, einfaches Lineal ist aber zulässig. - Thematische Stichwörter zu allen Aufgaben werden etwa sechs bis acht Wochen vor dem Prüfungstermin vom Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) veröffentlicht.
Prüfungsbereich 3 – Medienproduktion
Der Aufbau entspricht Prüfungsbereich 2 (Konzeption und Gestaltung).
Prüfungsbereich 4 – Kommunikation
- Aufgabe Deutsch (maximal 50 Punkte)
- Aufgabe Englisch (maximal 50 Punkte)
- Bearbeitungszeit: 60 Minuten
- Zugelassene Hilfsmittel: Deutsches Rechtschreib-Nachschlagewerk, Wörterbuch Deutsch–Englisch / Englisch–Deutsch, englisches Fachwörterbuch
Prüfungsbereich 5 – Wirtschafts- und Sozialkunde
- Von 18 Ankreuzaufgaben sind 15 zu bearbeiten (jew. 2,67 Punkte).
- Von sechs ungebundenen Aufgaben sind fünf zu bearbeiten (jew. 12 Punkte).
- Bearbeitungszeit: 60 Minuten
- Zugelassene Hilfsmittel: Anlage zu den Prüfungsaufgaben (Auszüge aus Gesetzen)
- Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich ab der Prüfung im Dezember 2023 aus dem von der Kultusministerkonferenz beschlossenen kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe.
Bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl der Abschlussprüfung werden die erreichten Punkte aus Prüfungsbereich 1 mit 50 %, aus den Prüfungsbereichen 2 und 3 mit jeweils 15 %, aus den Prüfungsbereichen 4 und 5 mit jeweils 10 % gewichtet.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn diese vier Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte, Note 4) im Gesamtergebnis der fünf Prüfungsbereiche
- Mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte, Note 4) im Prüfungsbereich 1
- Mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte, Note 4) in drei der vier schriftlichen Prüfungsbereiche 2 bis 5
- Keine ungenügenden Leistungen (weniger als 30 Punkte, Note 6) in einem der vier schriftlichen Prüfungsbereiche 2 bis 5
Falls die Leistungen im schriftlichen Teil (Prüfungsbereiche 2 bis 5) nicht zum Bestehen ausreichen, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung für einen mit weniger als 50 Punkten bewerteten Prüfungsbereich beantragt werden. Bei der Berechnung der endgültigen Punktzahl für diesen Prüfungsbereich werden die Bewertungen der schriftlichen und der mündlichen Leistung im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.
Gesamtnote und Teilnoten für die Prüfungsbereiche ergeben sich aus den jeweils erreichten Punktzahlen:
- 30 bis unter 50 Punkte – mangelhaft (5)
- 50 bis unter 67 Punkte – ausreichend (4)
- 67 bis unter 81 Punkte – befriedigend (3)
- 81 bis unter 92 Punkte – gut (2)
- 92 und mehr Punkte – sehr gut (1)
Normgerechte Präfixe für Bit- und Byte-Vielfache
Ab Sommer 2019 werden in Prüfungsaufgaben ausschließlich normgerechte Präfixe (Vorsätze) für dezimale und binäre Vielfache von Bit und Byte werwendet. Die Präfixe Kilo (k), Mega (M) und Giga (G) stehen für 103 = 1000, 106 = 1 000 000 bzw. 109 = 1 000 000 000. Die Präfixe Kibi (Ki), Mebi (Mi) und Gibi (Gi) stehen für 210 = 1024, 220 = 10242 = 1 048 576 bzw. 230 = 10243 = 1 073 741 824.
Mehr Info dazu: Druck- und Medien-ABC des ZFA, Heft 65 (November 2018), Seite 22–23
Fachbezogene Mathematik
In der Abschlussprüfung für Mediengestalter*innen Digital und Print gibt es zwar keinen eigenständigen Prüfungsbereich Mathematik. Fachbezogene Mathematik ist dennoch prüfungsrelevant, denn die schriftlichen Prüfungsbereiche Konzeption und Gestaltung sowie Medienproduktion enthalten auch einige rechnerisch zu lösende Aufgaben. Übungsaufgaben zu »matheverdächtigen« Prüfungsthemen finden Sie kurz nach Veröffentlichung der thematischen Stichwörter des ZFA auf der Website zum Buch MatheMedien.
Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Prüfungsinhalte wurden im Jahr 2021 überarbeitet und unter dem neuen Titel Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe veröffentlicht. Die darin enthaltenen neuen Inhalte wirken sich aber erst ab 2023/24 auf die Prüfungen aus, da sie zunächst in den Unterricht der Berufsschulen übernommen werden müssen.
Neue Ausbildungsordnung ab August 2023
Am 1. August 2023 tritt eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print (Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung – DuPMedAusbV) in Kraft. Sie gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2023 beginnen.
Die neue Verordnung wurde am 17.05.2023 im Bundegesetzblatt veröffentlicht.
Zum Vergleich: Die bisher geltende Verordnung aus dem Jahr 2013
Wesentliche Änderungen gegenüber der Verordnung aus dem Jahr 2013 sind u.a. neue Fachrichtungen, Beschränkung auf eine kleinere Zahl von Wahlqualifikationen, Straffung der praktischen Prüfungen und Wegfall eines schriftlichen Prüfungsbereichs.
Fachrichtungen:
- Projektmanagement
- Designkonzeption
- Printmedien
- Digitalmedien
Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Printmedien:
- Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren
- Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck
- Erstellen von Reinzeichnungen
- Erstellen von Fotografien und Videos
- Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern
- Produzieren von crossmedialen Medien
Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Digitalmedien:
- Produzieren von interaktiven Medien
- Produzieren von audiovisuellen Medien
- datenbankgestütztes Produzieren von Medien
- Erstellen von Fotografien und Videos
- Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern
- Produzieren von crossmedialen Medien
In den Fachrichtungen Projektmanagement und Designkonzeption gibt es keine Wahlqualifikationen.
Der praktische Teil der Abschlussprüfung besteht in allen Fachrichtungen aus zwei Teilen.
Fachrichtung Projektmanagement: Projekte planen und umsetzen
- Prüfungsstück: Projektkonzept, Realisierung eines Medienproduktentwurfes, Angebotskalkulation
- Präsentation des Projektkonzepts
Fachrichtung Designkonzeption: Designkonzepte entwickeln und erstellen
- Prüfungsstück: Designkonzept einschließlich Realisierung eines Medienproduktentwurfes
- Präsentation des Designkonzepts
Fachrichtung Printmedien: Printmedien gestalten und technisch umsetzen
- Prüfungsstück I: Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte und Erstellung technischer Daten für die Produktion eines Medienproduktes
- Prüfungsstück II: Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der Wahlqualifikation
Fachrichtung Digitalmedien: Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen
- Prüfungsstück I: Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte und Erstellung technischer Daten für die Produktion eines digitalen Medienproduktes
- Prüfungsstück II: Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der Wahlqualifikation
In allen Fachrichtungen gibt es nur noch drei schriftliche Prüfungsteile.
- Medien konzipieren, gestalten und präsentieren
- Medien produzieren
- Wirtschafts- und Sozialkunde